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Die Führerscheinklasse stellt den Fahrzeugtyp dar, den Sie mit Ihrem echten Führerschein fahren dürfen. Nachfolgend können wir die Führerscheinklasse analysieren, einschließlich der Führerscheinklasse B, der Führerscheinklasse A und der Führerscheinklasse 3.

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Alle Führerscheinkategorien

Führerscheinklasse AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zweirädrigen Kraftfahrzeugen – oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).

Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrige Fahrzeuge (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52, S. 13).

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Zwei-bzw dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52). Mindestalter: 16 Jahre. Enthaltene Kurse: keine

Führerscheinklasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wobei das Leistungsgewicht 0,1 kW/kg nicht überschreitet und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ für Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. Mindestalter: 16 Jahre. Inklusive Kurs: AM

Führerscheinklasse A2

Motorräder (einschließlich solcher mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, deren Leistungsgewicht 0,2 kW/kg nicht überschreitet und die nicht von einem Motorrad mit einer Motorleistung von mehr als abgeleitet sind 70 kW.

Übergangsrecht: Führerscheine der Klasse A, eingeschränkt, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, werden nach zwei Jahren automatisch in die Klasse A (uneingeschränkt) eingestuft.

Mindestalter: 18 Jahre. Enthaltene Kurse: A1 und AM

Führerscheinklasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkteinstieg), 20 Jahre (wenn Sie seit mindestens 2 Jahren Besitzer der Klasse A2 sind).

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ für Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre. Enthaltene Kurse: A2, A1 und AM

Führerscheinklasse B, BF17

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer (einschließlich mit) ausgelegt und gebaut sind ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 kg nicht überschreitet und in Deutschland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Bei einem Kraftfahrzeug mit einer Motorleistung von mehr als 500 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 15 Jahre alt ist.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“)

Enthaltene Kurse: AM und L

Führerscheinklasse B 96

Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und höchstens 4250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer des „Begleiteten Fahrens mit 17 Jahren“), vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich

Enthaltene Kurse: keine

Führerscheinklasse BE

Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelauflieger, sofern die zulässige Höchstmasse des Anhängers oder Sattelaufliegers 3500 kg nicht überschreitet.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17 Jahren“), vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.

Enthaltene Kurse: keine

Führerscheinklasse C1

Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 7500, und die für die Beförderung von Nichtfahrzeugen bestimmt sind mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrer und gebaut sind (auch mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als XNUMX kg).

Mindestalter: 18 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.

Enthaltene Kurse: keine

Führerscheinklasse C1E

Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug

Klasse C1 und ein Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 kg nicht überschreitet,

Kategorie B und ein Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3.500 kg, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht überschreitet.

Mindestalter: 18 Jahre, vorheriger Besitz eines C1-Führerscheins erforderlich

Enthaltene Kategorien: BE und D1E, wenn der Inhaber berechtigt ist, Fahrzeuge der Klasse D1 zu führen.

Führerscheinklasse C

Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen ausgelegt und gebaut sind zusätzlich zum Fahrer (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.

Enthaltene Kurse: C1

Führerscheinklasse CE

Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse C erforderlich.

Enthaltene Kategorien: BE, C1E, T und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Kategorie D berechtigt ist

Führerscheinklasse D1

Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, die für die Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge 8 m nicht überschreitet (auch mit a Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.

Enthaltene Kurse: keine

Führerscheinklasse D1E

Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz des Führerscheins der Klasse D1 erforderlich.

Enthaltene Kurse: BE

Führerscheinklasse D

Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, die für die Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr). mehr als 750 kg).

Mindestalter: 24 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.

Enthaltene Klasse: D1

Führerscheinklasse DE

Fahrzeugkombinationen bestehen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 24 Jahre, vorheriger Führerschein der Kategorie D erforderlich.

Enthaltene Kurse: BE, D1E

Führerscheinklasse T

Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils für den Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft bestimmt sind und für solche Zwecke verwendet werden (jeweils auch mit Anhänger).

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)

Enthaltene Kurse: L, AM

Führerscheinklasse L

Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und verwendet werden und deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigt, sowie Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie ebenfalls mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h ausgestattet sind B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Gabelstapler und sonstige Flurförderzeuge jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sowie Kombinationen dieser Fahrzeuge und Anhänger.

Mindestalter: 16 Jahre

Enthaltene Kurse: keine

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